Vorsorgen

Frauen haben oft grosse Lücken in ihrer Altersvorsorge

Babypause, Teilzeitarbeit, Lohnunterbrüche: Viele Frauen sind finanziell zu wenig gut abgesichert. Sie sollten jetzt Gegensteuer geben und die richtigen Schritte einleiten.

von Sara Neuweiler

Niederlassungsleiterin Uster beim VZ VermögensZentrum

Im Gespräch mit den Expertinnen und Experten des VZ wollen immer mehr Frauen wissen, wie viel Einkommen sie im Alter erwarten können, welche finanziellen Lücken sie haben und wie sie diese Lücken schliessen können. Zu Recht: Denn viele Frauen verdienen weniger als Männer und haben wegen ihrer Biografie eine schlechtere Altersvorsorge. Deshalb müssen sich Frauen gut informieren und sorgfältig vorbereiten:

Teilzeitarbeit

Wer Teilzeit arbeitet, zahlt in der Regel weniger in die Pensionskasse ein. Zudem wird vom Lohn der Koordinationsabzug von heute 25 095 Franken abgezogen. Ein Nachteil ist, dass dieser Abzug für Vollzeit- und Teilzeitarbeit gleich hoch ist. Denn nach diesem «koordinierten» Lohn richten sich nicht nur die Beiträge an die Pensionskasse, sondern auch die Alters-, Kinder-, Hinterbliebenen- und Invalidenrenten.

Tipp: Bitten Sie Ihren Arbeitgeber, den Koordinationsabzug Ihrem Pensum anzupassen. Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, einige kommen Teilzeitangestellten aber freiwillig entgegen. Und prüfen Sie, wie teilzeitfreundlich das Vorsorgereglement eines potenziellen Arbeitgebers ist, wenn Sie eine neue Stelle suchen.

Konkubinat

Lebenspartner sind im Erbrecht, bei der AHV und der Pensionskasse schlechter gestellt als Ehepaare. Eine Analyse des VZ zeigt: Über die Hälfte der Lebenspartner mit gemeinsamen Kindern ist schlecht abgesichert, wenn ein Partner invalid wird oder stirbt.

Weder die AHV noch die Unfallversicherung zahlt eine Rente, und nur ein Teil der Pensionskassen sehen Leistungen vor. Stirbt der Hauptverdiener (häufiger ist es der Mann), fehlen der Frau und den Kindern jedes Jahr Tausende von Franken.

Tipp: Regeln Sie die finanziellen Aspekte des Zusammenlebens in einem Konkubinatsvertrag. Lassen Sie sich bei Ihren Pensionskassen, Lebensversicherern, Freizügigkeits- und 3a-Vorsorgestiftungen als Lebenspartner registrieren, und setzen Sie ein Testament oder einen Erbvertrag auf.

Prüfen Sie die Deckung all Ihrer Versicherungen. Dazu gehören AHV/IV, Pensionskasse, Krankentaggeld- oder Unfallversicherung des Arbeitgebers sowie die privaten Risikoversicherungen. Und sorgen Sie privat vor: Bauen Sie langfristig Vermögen auf, etwa mit kostengünstigen Indexfonds wie ETF.

Eigenheim

Auch wer ein Eigenheim besitzt, sollte sich fragen, ob die Vorsorge reicht, wenn dem Partner etwas zustösst, oder was bei einer Scheidung passiert. Muss man die Hypothek auflösen, wenn man das Haus übernimmt? Bei vielen Banken ist das nicht nötig, wenn die Hypothek tragbar bleibt.

Wichtig: Die kalkulatorischen Kosten dürfen nicht höher sein als ein Drittel des Einkommens. Dazu zählen auch Alimente. Geht die Rechnung nicht auf, müssen Sie Optionen wie Solidarhaftung oder Amortisation prüfen. Und wenn Sie Miteigentümerin des Eigenheims sind, sollten Sie rechtzeitig klären, was Ihnen beim Verkauf zusteht.

Scheidung

Bei einer Scheidung werden die Guthaben in der Pensionskasse und der Säule 3a geteilt. Das reicht meistens nicht aus. Dazu kommt, dass das Bundesgericht die Voraussetzungen für Unterhaltszahlungen verschärft hat. Neu sollen Geschiedene grundsätzlich für sich selbst sorgen, während «umfassende» Unterhaltszahlungen zur Ausnahme werden sollen.