Bundespolitik

Sinnlose Forderung nach Kündigungsverschärfung klar abgelehnt

von aNR Hans Egloff

Präsident HEV Schweiz

HEV_17561_274.jpg

Die Frühjahrssession hielt für den Nationalrat mal wieder zwei Vorstösse bereit, die – wie schon während der Covid-19-Pandemie – den Kündigungsschutz von Mietern erheblich ausweiten wollten. Oder besser gesagt: Das Kündigungsrecht der Vermieter sollte damit erheblich geschwächt werden. So sollte die Kündigungsmöglichkeit der Vermieter wegen Zahlungsverzugs der Mieter – ganz oder teilweise – ausgehebelt werden, sofern die Mieter glaubhaft machen, dass sie aufgrund der aktuellen Preissteigerungen den Zahlungspflichten der Nebenkosten nicht nachkommen können. Gefordert wurde also eine generelle Verschärfung des Kündigungsrechts. Konkret sollte damit verhindert werden, dass Vermieter von ihrem Recht einer ausserordentlichen Kündigung nach Art. 257d Abs. 1 OR Gebrauch machen können, wenn der Mieter den Mietzins und die entsprechenden Nebenkosten nicht innert der gesetzten Frist zahlt.

Dabei wurde wieder einmal eines vergessen: Die Nebenkosten stehen im Zusammenhang mit der konkreten Nutzung des Mietobjekts durch die Mieterinnen und Mieter. Die Vermieterin oder der Vermieter wiederum hat keinen Einfluss auf den Verbrauch und geht bei den Nebenkosten gegenüber den Gas-, Heizöl- und anderen Lieferanten in Vorkasse. Weder die Mieterinnen und Mieter noch die Vermieterinnen und Vermieter haben einen Einfluss auf die aktuelle Preisentwicklung aufgrund der politischen Lage.

Solche vorgeschlagenen Kündigungsverschärfungen verschieben die Probleme lediglich kurzzeitig von den Mieterinnen und Mietern auf die Schultern der Vermieterinnen und Vermieter, die ihrerseits den Zahlungsfristen gegenüber den Lieferanten unverzüglich nachkommen müssen. Andernfalls drohen Lieferausfälle und damit kalte Mietobjekte, was die Mieterinnen und Mieter wiederum als Mangel rügen können. Den Vermieterinnen und Vermietern drohen hier Liquiditätsfallen, ohne dass sie auf diese Situation einwirken können.

Ich lehne daher solche Forderungen klar ab. Stattdessen muss der Ball hier dem Staat zugespielt werden, der es in den Händen hat, mögliche finanzielle Hilfen für alle von den steigenden Kosten Betroffenen zu sprechen. Hinzu kommt, dass sich die Situation mittlerweile enorm entspannt hat und die Kosten oftmals weniger stark als erwartet gestiegen sind. Die beiden Motionen sind im Übrigen mittlerweile zurückgezogen bzw. vom Nationalrat zu Recht wuchtig abgelehnt worden.

«Die Nebenkosten stehen im Zusammenhang mit der konkreten Nutzung des Mietobjekts.»