Bundespolitik

Falsche Wohneigentumsförderungen bergen hohe Risiken

von aNR Hans Egloff

Präsident HEV Schweiz

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2012 änderte die Finma die Vorschriften für Vorbezüge aus der zweiten Säule und erschwerte so den Liegenschaftserwerb. Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) hat deshalb Ende Oktober 2021 eine Motion erlassen, die den Bundesrat auffordert, die gesetzlichen Bestimmungen so anzupassen, dass Guthaben aus der beruflichen Vorsorge wieder vollumfänglich für den Erwerb eines Hauptwohnsitzes verwendet werden dürfen. Wer für den Kauf des Eigenheims eine Hypothek abschliesst, muss heute mindestens 10 Prozent des von der Bank geschätzten Kaufpreises als reines Eigenkapital bereitstellen können.

Zu hohe Risiken

Die Stossrichtung der Motion wird vom HEV Schweiz mitgetragen, jedoch befürchtet der Verband, dass eine Lockerung der Eigenkapitalanforderungen nicht zielführend ist. Wie auch der Bundesrat erläutert, hätte diese Massnahme einen preistreibenden Effekt auf den Immobilienmarkt: Die Nachfrage würde weiter ansteigen und Wohneigentum würde dadurch noch weniger erschwinglich. Zudem verfügen die jüngeren Generationen, die sich kaum mehr Wohneigentum leisten können, ohnehin noch nicht über genügend Vorsorgeguthaben, die zur Finanzierung eines Eigenheims eingesetzt werden könnten. Auch sieht der Verband Risiken für bestehende Wohneigentümer. Etwa dann, wenn sie zum Verkauf und damit zur Rückzahlung der Vorsorgemittel gezwungen sind – beispielsweise aufgrund einer Trennung oder durch Verlust des Arbeitsplatzes – und dabei nicht der ursprüngliche Kaufpreis erzielt werden kann. In einem solchen Fall würde ein Teil des ursprünglich investierten Eigenkapitals verloren gehen.

In der diesjährigen Frühjahrssession stimmte der Nationalrat der Motion knapp zu. Die Schwesterkommission (SGK-S) erkannte jedoch die Risiken und lehnte die Motion Ende März klar ab. Als Nächstes wird vermutlich der Ständerat in der Sommersession über dieses Geschäft entscheiden.

Bessere Alternativen

Um den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern, sind Anreize erforderlich, die zugunsten der künftigen Generationen und der heutigen Mittelschicht wirken. Als mittelstandsfreundliche Massnahme gilt nach Ansicht des HEV Schweiz beispielsweise eine Lockerung der Tragbarkeitsregel. Oder die Einführung eines Einkommenssteuerabzugs für Personen, die zum ersten Mal selbstgenutztes Wohneigentum erwerben, kombiniert mit der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung – wie dies auch in der parlamentarischen Initiative 17.400 «Systemwechsel bei der Wohneigen-tumsbesteuerung» vorgesehen ist. Auch die Motion 21.4520 Z’graggen «Wohneigentumsförderung für selbstgenutztes Wohneigentum reaktivieren» ist zielführender, da sie den Bundesrat auffordert, verschiedene Möglichkeiten zur Förderung des Wohneigentums näher zu prüfen. Sie wurde vom Ständerat an die zuständige Kommission zur gemeinsamen Vorberatung mit der Abschaffung des Eigenmietwerts überwiesen.

«Guthaben aus der zweiten Säule befeuern nur die Preissteigerung.»