Der Winterdienst auf öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs ist grundsätzlich Sache des zuständigen Gemeinwesens (Kanton, Gemeinde). Die Haftung des…
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Rechtliches Bei Unfällen auf schnee- oder eisbedeckten Privatstrassen und -wegen haftet der Werkeigentümer, wenn die Unfälle auf eine fehlerhafte Anlage oder mangelhaften Unterhalt zurückzuführen sind.
Der Winterdienst auf öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs ist grundsätzlich Sache des zuständigen Gemeinwesens (Kanton, Gemeinde). Die Haftung des…
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