Stockwerkeigentum

Stockwerkeigentum im Baurecht und seine Konsequenzen

Rechtliches 1965 wurde in der Schweiz das Stockwerkeigentum eingeführt. Es ist auch in Konstellation mit einem Baurecht möglich. Was ist zu beachten, wenn Grund und Boden nicht den Stockwerkeigentümern gehören, sondern einem Dritten?

von Mascha Santschi Kallay

Dr. iur., Rechtsanwältin, Meggen, Konsulentin bei epartners Rechtsanwälte AG, Zürich

von Roland Pfäffli

Prof. Dr. iur., Notar, Thun, Konsulent bei Von Graffenried Recht, Bern

 

Die Bestimmungen über das Stockwerkeigentum traten am 1. Januar 1965 in Kraft. Nach rund 60 Jahren kann zweifellos festgehalten werden, dass sich das…

Abonnieren und sofort loslesen

  • Online unlimitiert lesen
  • Zugang zum E-Paper
  • Gedruckte Zeitung im Briefkasten (22 Ausgaben jährlich)
  • Nur CHF 49.50 pro Jahr (Abo Schweiz)
  • CHF 69.50 (Abo Ausland)

Login

Neuer Kunde?