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Sicherheit auf der Baustelle: Bauen in Eigenregie

Brandschutz Freizeit-Handwerkerinnen und ‑Handwerker tragen eine grosse Verantwortung. Sie müssen in der Lage sein, die Gefahren und Risiken eines Brandes auf einer Baustelle richtig einschätzen zu können.

von Rolf Meier

Bereichsleiter Kommunikation, Eidg. dipl. PR-Berater, Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG

Werden Bauherrinnen und Bauherren selbst auf der Baustelle tätig, tragen sie die Verantwortung für dadurch verursachte Schäden. Ihnen obliegen dieselben Sorgfaltspflichten, die auch für professionelle Unternehmen gelten. Auch Hand anlegende Freizeit-Handwerkerinnen und ‑Handwerker brauchen Fachkenntnisse. Beispielsweise können bei Unsicherheiten über die richtige Vorgehensweise oder bei der falschen Verwendung von Arbeitsmitteln und -geräten Fehler passieren und Brände ausgelöst werden.

Die Folgen eines Baustellenbrandes sind nicht zu unterschätzen

Nicht selten führen Baustellenbrände zu hohen Sachschäden. Zudem kommt es zu Verzögerungen bei der Fertigstellung des Baus. Auch besteht das Risiko, sich selbst und andere Personen in Gefahr zu bringen. Allenfalls stellen Dritte Schadenersatzforderungen, falls das Feuer Schäden an einem Nachbargebäude verursacht. Bei einem Fehlverhalten, beispielsweise wenn gegen Regeln der Baukunde verstossen wird oder Sorgfaltspflichten verletzt werden, sind die Verursachenden persönlich haftbar. Ein Brand kann auch strafrechtliche Folgen haben. Es finden polizeiliche Ermittlungen zur Klärung der Brandursache statt. Steht als Ursache eine Fahrlässigkeit fest, kommt es in der Regel zu einer Verurteilung. Die Höhe der Strafe hängt von der Schwere des Verschuldens ab. Dabei spielt auch das Ausmass des Schadens eine Rolle. Bei einer Geldstrafe kann es um mehrere Tausend Schweizer Franken gehen. Ein grobes Fehlverhalten hat zudem Auswirkungen auf die Versicherungsleistungen. Diese können gekürzt werden.

Wenn Bauherrinnen und Bauherren Hand anlegen wollen

Bauherrinnen und Bauherren sollten Arbeiten nur selbst ausführen, wenn sie über die nötigen Fachkenntnisse verfügen. Für einen geregelten Bauablauf ist es auch wichtig, die Eigenleistungen in Absprache mit den am Bau beteiligten Architektinnen und Architekten und den Bauunternehmen zu erbringen und sich an deren Anweisungen zu halten. Die von professionellen Unternehmen einzuhaltenden Schutzmassnahmen gegen Feuerschäden sind auch für selbst Hand anlegende Bauherrinnen und Bauherren verbindlich. Brandgefahren müssen richtig eingeschätzt und daraus notwendige Brandverhütungsmassnahmen getroffen werden. So sind beispielsweise Arbeitsmittel und -geräte korrekt, wie in der Betriebsanleitung beschrieben, zu verwenden. Und auch auf der Baustelle gilt es, Ordnung zu halten und Abfälle fachgerecht zu entsorgen.

Bevor Bauherrinnen und Bauherren selbst Arbeiten ausführen, wird auch dringend empfohlen, dass sie abklären, welcher Versicherungsschutz für eigenverursachte Schäden nötig ist. Danach gilt es, die entsprechenden Versicherungen abzuschliessen.

Die Einhaltung einfacher

Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF hat 2022 das neue Brandschutzmerkblatt «Brandverhütung auf Baustellen» inklusive praktischer Checklisten zur Unterstützung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten entwickelt. Das Merkblatt informiert über die verschiedenen Brandrisiken und Schutzmassnahmen auf Baustellen und unterstützt die Bauherrschaft bei der Brandverhütung. Eine korrekte Anwendung der in den Checklisten aufgeführten praktischen Tipps verhindert Schäden. Falls gleichwohl ein Brand entsteht, zeigen die ausgefüllten Checklisten auf, dass die den Umständen entsprechenden Brandverhütungsmassnahmen getroffen wurden. In straf- und zivilrechtlichen Verfahren kann dies einen Unterschied machen. Die dokumentierten Massnahmen entlasten Bauherrinnen und Bauherren und können sich somit positiv auf den Ausgang eines Verfahrens auswirken.

 

Auch Hand anlegende Freizeit-Handwerkerinnen und ‑Handwerker brauchen Fachkenntnisse.

Weitere Informationen

Die Checklisten können unter vkg.ch (Rubrik Brandschutz) –> Shop bestellt werden.

 

Sie sind beidseitig laminiert und daher wasser-abweisend und reissfest.

 

Weitere Informationen zum Thema:

vkg.ch/baustellen