Wir bieten den Konsumenten Sicherheit

Interview – Die Reisebranche wird von der Corona-Krise hart getroffen. Aber auch für Reisefreudige ist die Situation schwierig. Soll eine Pauschalreise gebucht werden? Was geschieht, wenn der gewählte Reiseveranstalter Konkurs anmelden muss? Wir haben uns mit Marco Amos, Geschäftsführer des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche, unterhalten.

Eine Reise zu planen ist aktuell für Reisefreudige, aber auch für Reiseanbieter eine unsichere Angelegenheit. Keiner weiss, was morgen ist, und keiner weiss, ob die Pläne von heute morgen noch durchführbar sind – geschweige denn, ob sie zum Zeitpunkt der Reise noch umgesetzt werden können. Aber auch in unsicheren Zeiten können Reiseanbieter ihren Kunden ein Mindestmass an Sicherheit bieten.

Die Stiftung Gesetzlicher Garantiefonds der Schweizer Reisebranche (Garantiefonds) ist zwar nicht die einzige, aber die grösste Organisation, welche die von Gesetzes wegen vorgeschriebene Kundengeldabsicherung für Reiseunternehmen übernimmt. Wir haben uns mit ihrem Geschäftsführer, Marco Amos, über die aktuelle Situation und die wichtige Aufgabe des Garantiefonds unterhalten.

HAUSEIGENTÜMER: Herr Amos, wie haben Sie die Situation in den letzten Monaten erlebt?

MARCO AMOS: Ein Auf und Ab der Gefühle – sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich. Wenn ich die Frage aus der Optik «meiner» Branche beantworte, dann hatte sich nach der grossen Unsicherheit der ersten Wochen ein gewisser Optimismus breitgemacht. Eine Hoffnung, dass es vielleicht doch nicht so schlimm kommt wie befürchtet. Mittlerweile ist die Lage für Reisebüros und Reiseveranstalter jedoch wieder angespannt. Aber die Reisebranche ist eine sehr zähe Branche mit äusserst engagierten Mitarbeitern und Eigentümern. Da gibt keiner einfach so auf. Wir alle in der Branche wissen: Der Konsument würde eigentlich wieder sehr gerne Ferien im Ausland buchen. Die Frage ist nur, wann er dies tatsächlich wieder tun wird. Bis dahin beissen wir uns durch.

Kurz erklärt: Was ist der Garantiefonds? Lässt er sich mit einer Versicherung vergleichen?

Die dem Garantiefonds angeschlossenen Reiseveranstalter und Reisevermittler sichern ihre Kundengelder gemäss dem Bundesgesetz über Pauschalreisen ab. Wir sind in diesem Sinne keine Versicherung, bieten den Konsumenten aber einen Schutz an. Der Garantiefonds finanziert sich über die Jahresbeiträge der Teilnehmer und über die Vermögenserträge. Die Konsumenten tragen für diesen Schutz somit keine Kosten.

Achten Sie beim Buchen einer Pauschalreise darauf, dass der gewählte Reiseveranstalter abgesichert ist.

Mit Beginn der Corona-Krise und ihren Auswirkungen auf das Reisen wurde das Pauschalreisegesetz (PRG) zum Gesetz der Stunde. Was hat der Garantiefonds mit dem PRG zu tun?

Am 1. Juli 1994 trat das Bundesgesetz über Pauschalreisen in Kraft. Als Pauschalreise gilt die im Voraus festgelegte Verknüpfung von mindestens zwei touristischen Dienstleistungen (z. B. Beförderung und Unterbringung). Diese Dienstleistungen müssen länger als 24 Stunden in Anspruch genommen werden oder eine Übernachtung miteinschliessen. Das Gesetz verlangt in Art. 18, dass der Reiseveranstalter im Fall des eigenen Konkurses die Erstattung bereits bezahlter Beträge und die Rückreise des Konsumenten sicherstellen muss. Zur Umsetzung dieses Gesetzes ist der Garantiefonds im gleichen Jahr vom Schweizer Reise-Verband SRV und mit Unterstützung der grossen Reiseveranstalter in Form einer unabhängigen Stiftung gegründet worden.

Welche Rolle spielt der Garantiefonds in der aktuellen Lage?

Etwas mehr als 1000 Reiseveranstalter und Reisevermittler (Filialen inklusive) aus der Schweiz und Liechtenstein sind dem Garantiefonds angeschlossen. Alle Teilnehmer erfüllen die von der Stiftung festgelegten Anforderungen in Bezug auf Fachkompetenz, Seriosität und Solvenz und unterstehen einer regelmässigen Kontrolle. Wir bieten den Konsumenten die Sicherheit, dass sie bei unseren Teilnehmern ohne Sorge eine Pauschalreise buchen und auch im Voraus bezahlen können.

Ein Beispiel: Ein Reiseveranstalter, Teilnehmer am Garantiefonds, meldet Insolvenz an. Erhalten nun alle Kunden ihr bereits eingezahltes Geld problemlos zurück?

Im Falle der Insolvenz oder des Konkurses des Vertragspartners werden die von den Konsumenten für eine Pauschalreise einbezahlten Kundengelder rückerstattet, falls die Reise nicht oder nur teilweise durchgeführt werden kann. Wurde die Reise bereits angetreten, übernimmt der Garantiefonds auch allfällige Rückreisekosten. Sind die Voraussetzungen gemäss dem Pauschalreisegesetz gegeben, erhalten die Konsumenten somit ihr einbezahltes Geld zurück oder können ihre Reise antreten bzw. zu Ende bringen.

Was geschieht mit Kundengeldern, wenn ein Reiseveranstalter nicht abgesichert ist?

Auf Verlangen des Konsumenten muss der Veranstalter die Sicherstellung nachweisen. Erbringt er diesen Nachweis nicht, kann der Konsument vom Vertrag zurücktreten. Geht nun aber ein Veranstalter Konkurs, der eben diese Sicherstellung nicht gewährleistet hatte, muss der Konsument seine Forderung auf Rückerstattung wohl beim zuständigen Konkursamt einreichen.

Was raten Sie jemandem, der trotz der aktuellen Covid-19-Situation eine Pauschalreise buchen möchte?

Genau das, was ich auch vor der Covid-19-Krise jedem geraten hätte, der eine Pauschalreise bucht: Achten Sie darauf, dass Ihre Buchungsstelle – das ist dort, wo Sie sich für Ihre Pauschalreise beraten lassen, diese reservieren und auch bezahlen – die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheiten erfüllt. Verlangen Sie insbesondere den Nachweis, dass Sie bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs Ihres Vertragspartners geschützt sind und nicht zu Schaden kommen.

Das Coronavirus (Covid-19) beschäftigt und beunruhigt die Welt. Auch unsere aktuellen HEV Reisen spüren die Auswirkungen. Für uns und unsere Reiseveranstalter stehen die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitglieder an erster Stelle. Wir beobachten die aktuelle Lage genau und stehen mit unseren Reisepartnern in engem Kontakt.

Wenn Sie sich auf eine gebuchte HEV-Reise freuen und jetzt – im Zusammenhang mit der aktuellen Situation – Fragen haben, zögern Sie nicht, den zuständigen Reiseveranstalter zu kontaktieren.

Wir danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen.

HEV Schweiz

Marco Amos ist seit September 2020 Geschäftsführer des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche.