Meier meint

Weg mit der «Staatsmiete»

von Markus Meier

Direktor HEV Schweiz

Die Geburtsstunde des Eigenmietwerts schlug vor mehr als hundert Jahren. Er wurde 1915 während des 1. Weltkrieges als einmalige Kriegssteuer eingeführt, um infolge des Krieges weggebrochene Zollerträge zu kompensieren. Bereits 20 Jahre später kam es zur Wiedergeburt. Der Bundesrat führte die Steuer 1934 per Notrecht erneut ein – als eidgenössische Krisenabgabe zur Gesundung des Bundeshaushalts. Ab 1945 diente die Abgabe als Wehrsteuer – laut Zustimmung der Bundesversammlung so lange, bis alle Kriegsausgaben getilgt seien. Denkste! Mit Zustimmung von Volk und Ständen erfolgte 1958 die Überführung ins reguläre Recht.

Mit der im Herbst 2021 vom Ständerat beschlossenen Vorlage «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» liegt aktuell eine kompakte, system- und verfassungskonforme Regelung zur Aufhebung der ehemaligen Krisensteuer vor. Eigenmietwertbesteuerung und Unterhaltskostenabzüge am Hauptwohnsitz fallen weg, der Schuldzinsabzug wird auf maximal 70 % der steuerbaren Vermögenserträge begrenzt, es verbleiben lediglich Abzüge für die Denkmalpflege, und die Kantone können Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen gewähren. Mit einem befristeten, betraglich begrenzten Schuldzinsabzug für Ersterwerber wird die verfassungsmässige Wohneigentumsförderung umgesetzt. Bei Zweitliegenschaften bleibt alles unverändert. Damit hat die Vorlage alles, was sie braucht.

Mitte August wird sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) erneut über diese Vorlage beugen. Werte Damen und Herren Nationalräte: Wenden Sie sich dem Beschluss des Ständerats zu! Verzichten Sie auf weitere Regelungen. Die Wohneigentümer sorgen auch ohne Steuerabzug für Unterhalt und Werterhalt ihrer Gebäude. Wer schützt nicht seine Investition? Wer will nicht behaglich wohnen? Gleiches gilt für die Mär der Schwarzarbeitsförderung. Wer verzichtet auf einen Beleg und verspielt damit allfällige Garantieansprüche?

Unlängst berichtete mir ein Bekannter von seinem Gespräch mit einer Belgierin zum Thema Eigenmietwert. Seine Erläuterungen liessen die Dame lakonisch feststellen: «Je comprends. En Suisse, les propriétaires sont des locataires de l’état.» Geschätzte Mitglieder der WAK-N: 88 Jahre sind genug – schaffen auch Sie die Eigenmietwertbesteuerung am Hauptwohnsitz ab. Machen Sie aus uns «Staatsmietern» endlich echte Eigentümer!

«Machen Sie aus uns ‹Staatsmietern› endlich echte Eigentümer!»