Eigenmietwert

Systemwechsel bei Wohneigentumsbesteuerung weiter vertagt

Politisches Bei der Eigenmietwert-Frage müssen Wohneigentümer weiter auf einen gerechten Entscheid warten. Die Sitzung der WAK-N von Anfang Mai brachte keine mehrheitsfähige Lösung hervor.

Der HEV Schweiz ist enttäuscht, dass die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) an ihrer Sitzung vom 5. / 6. Mai 2022 noch immer keinen klaren Entscheid für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung gefällt hat. Die Erhebung einer fiktiven Mietzinssteuer für die Nutzung der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses muss endlich abgeschafft werden. Der Ständerat hatte hierfür eine ausgewogene Vorlage verabschiedet. Dass die Abschaffung auch für die WAK-N im Zentrum steht, ist positiv zu vermerken. Reine Retuschen am bestehenden System bringen aber keine Lösung.

Anträge und Alternativmodell

Die WAK-N hat die Vorlage des Ständerates durchberaten, ist jedoch bei einigen Punkten mit ihren Anträgen davon abgewichen. Zum einen möchte die WAK-N weiter gehen als der Ständerat und die Besteuerung des Eigenmietwertes generell – d. h. auch bei Zweitliegenschaften – abschaffen. Hinsichtlich des geplanten Schuldzinsabzugs geht die WAK-N ebenfalls weiter als der Ständerat. Der Ständerat sah einen Abzug für private Schuldzinsen von maximal 70 % der steuerbaren Vermögenserträge vor. Zusätzlich war zwecks Wohneigentumsförderung auch ein beschränkter Schuldzinsabzug für Ersterwerber von selbstgenutztem Wohneigentum geplant. Die WAK-N streicht nun den Ersterwerberabzug und plädiert stattdessen für einen Abzug privater Schuldzinsen bis zum vollen Umfang der steuerbaren Vermögenserträge. Auch bei den Abzügen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie Rückbaukosten gehen die Anträge der WAK-N weiter. Während die Vorlage des Ständerates diese Abzüge nur auf Kantonsebene vorsieht, möchte die nationalrätliche Kommission diese auch auf Bundesebene zulassen. Zudem sollen nach ihrer Ansicht auch die Instandstellungskosten (Unterhalt) abzugsfähig bleiben.

Gleichzeitig diskutierte die WAK-N aber auch ein Alternativmodell: Statt eines Systemwechsels bei der Wohneigentumsbesteuerung – und damit einer Abschaffung der fiktiven Mietzinssteuer (Eigenmietwert) – soll diese Steuer generell auf 60 bis 70 % der Marktmiete beschränkt werden. Die Verwaltung ist nun beauftragt, die finanziellen Auswirkungen der beiden Modelle auszurechnen. Die WAK-N will im August über die Vorlage und die beiden Modelle entscheiden.

Eine gerechte Lösung ist überfällig

Wohneigentümer warten seit Langem auf eine gerechte Lösung. Die Erhebung einer fiktiven Mietzinssteuer für die Nutzung der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses muss endlich abgeschafft werden. Für die Nutzung anderer Vermögenswerte (Autos, Segelschiffe, Jachten, Pferde, Bilder, Fernseher etc.) muss der jeweilige Eigentümer auch keinen fiktiven Mietzins versteuern. Die Besteuerung des fiktiven Eigenmietwertes bei Wohneigentümern ist seit Jahrzehnten umstritten. Die Festlegung der «Eigenmietsteuer» durch die Steuerbehörden verursacht einen enormen Administrationsaufwand und führt zu zahlreichen Einsprachen und Gerichtsverfahren. Zudem bestraft das geltende System die Amortisation von Hypotheken und fördert so die Verschuldung.

HEV Schweiz fordert einen ausgewogenen Systemwechsel

Der HEV Schweiz unterstützt die vom Ständerat im Sommer 2021 verabschiedete Vorlage für einen system- und verfassungskonformen Wechsel, indem ein reduzierter und begrenzter Abzug für private Schuldzinsen in Höhe von 70 % der steuerbaren Vermögenserträge weiterhin zulässig sein soll. Aus Sicht des HEV Schweiz muss mit dem Systemwechsel endlich auch dem Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung Rechnung getragen werden. Die Steuervorlage muss dazu beitragen, dass der Erwerb von Wohneigentum für einen grösseren Teil der Bevölkerung möglich wird und namentlich Rentner für das Abzahlen ihrer Hypotheken steuerlich nicht mehr bestraft werden. Die Vorlage des Ständerates wird dem gerecht, indem sie den heutigen Schuldzinsabzug stark einschränkt, aber für erstmalige Erwerber von Wohneigentum zur Eigennutzung einen zeitlich beschränkten Ersterwerberabzug der Hypothekarzinsen vorsieht. Die Abzüge für energiesparende Investitionen werden vom HEV Schweiz ebenfalls unterstützt. Sie fördern die Umsetzung der Ziele der Energiepolitik.

Herumschrauben am heutigen System der «Eigenmietsteuer» bringt nichts

Die Abkehr von der «Eigenmietsteuer» ist überfällig. Reine Retuschen am geltenden Steuersystem – wie die von Teilen der WAK-N erwogene Beschränkung der «Eigenmietsteuer» auf 60 % oder 70 % der Marktmiete – lösen die heutigen Probleme nicht. Der HEV Schweiz setzt sich daher für eine Lösung im Sinne des Ständerates ein. HEV Schweiz

Die Erhebung einer fiktiven Mietzinssteuer für die Nutzung der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses muss abgeschafft werden.

Eigenmietwert-Debatte: weitere Informationen

Der HEV Schweiz wird in seiner Zeitung laufend über die weiteren Beratungen berichten. Auf der HEV-Schweiz-Website finden Sie alle relevanten Unterlagen und weitergehende Informationen zur Gesetzesvorlage.