Nachlassplanung

Revision im Erbrecht: Freiheiten sorgen für Anpassungsbedarf

Nachlassplanung Am 1. Januar 2023 tritt das revidierte Erbrecht in Kraft. Die Regelungen zum gesetzlichen Pflichtteil wurden angepasst, so können Erblasser über einen grösseren Teil des Nachlasses frei verfügen.

von Katja Stieghorst

MLaw, Juristin beim HEV Schweiz

 

Mit Inkrafttreten des revidierten Erbrechts bleiben die gesetzlichen Erbteile unverändert: Sie regeln, welcher Erbe wie viel erhält für den Fall, dass kein…

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