Bundespolitik

Revision der Zivilprozessordnung tangiert Immobilieneigentümer

von aNR Hans Egloff

Präsident HEV Schweiz

HEV_17561_274.jpg

Die Zivilprozessordnung (ZPO), die regelt, wie zivilrechtliche Streitigkeiten vor Gericht formell behandelt werden, wird aktuell vom Parlament überarbeitet. Der HEV Schweiz nahm bereits 2018 anlässlich der Vernehmlassung Stellung zur Vorlage, seither wurde die Vorlage mehrfach in den Kommissionen und auch im Ständerat beraten. Ich unterstütze die Revision der Zivilprozessordnung, allerdings müssen dabei die Interessen der Immobilieneigentümer beachtet werden. Der HEV Schweiz äusserte sich dabei zum Beispiel zur Erleichterung der Kostenliquidation der obsiegenden Partei und zur Zulässigkeit von privaten Gutachten als Urkundenbeweis (zum Beispiel von privaten Sachverständigen). Ziel ist stets, dass Verfahren für Immobilieneigentümer vereinfacht oder zumindest nicht erschwert werden.

Komplizierte Minderheitsanträgezu mietrechtlichen Verfahren

Anlässlich der Beratung in der Rechtskommission des Nationalrats wurden dann vonseiten des Mieterverbands beziehungsweise seiner politischen Vertreter verschiedene Anträge zu miet- und pachtrechtlichen Verfahren gestellt, die Schlichtungs- und Gerichtsverfahren für Vermieter erheblich erschwert hätten.

So wurde beispielsweise gefordert, dass bei bestimmten miet- und pachtrechtlichen Streitigkeiten von Wohn- und Geschäftsräumen (Hinterlegung von Miet- und Pachtzinsen, Schutz vor missbräuchlichen Miet- und Pachtzinsen, Kündigungsschutz und Erstreckung des Miet- oder Pachtverhältnisses) im Entscheidverfahren keine Gerichtskosten mehr gesprochen werden dürfen. Gleichzeitig wurde gefordert, für diese miet- und pachtrechtlichen Verfahren besondere Säumnisfolgen einzuführen, ohne dass es dazu einen plausiblen Grund gibt. Ein weiterer Antrag forderte, dass künftig sämtliche miet- und pachtrechtlichen Verfahren ungeachtet des Streitwertes im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden sollen. Dabei wird aber verkannt, dass es bei komplexen Verfahren durchaus gute Gründe gibt, ein ordentliches Gerichtsverfahren mit ausführlichem Beweisverfahren durchzuführen. Zu guter Letzt wurde beantragt, die Klagefrist für gewisse miet- und pachtrechtliche Verfahren zu verdreifachen.

Nationalrat folgt mehrheitlich Anträgen des HEV

In der Sondersession im Mai 2022 wurden die Vorlage sowie diese Anträge dann im Nationalrat beraten. Der HEV Schweiz nahm zu den Anträgen ausführlich Stellung und beantragte die Ablehnung dieser Anträge im Zusammenhang mit miet- und pachtrechtlichen Streitigkeiten – in allen Punkten erfolgreich! Bei zwei Punkten wich der Nationalrat allerdings ab: Zum einen sprach er sich dagegen aus, dass die Parteien gemeinsam auf das Schlichtungsverfahren verzichten dürfen (heute ist das nur möglich bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert über 100 000 Franken), und er strich die vom Ständerat noch unterstützte Möglichkeit, dass im Schlichtungsverfahren bei unentschuldigter Abwesenheit einer Person eine Ordnungsbusse eingeführt werden darf. Nun geht die Vorlage wieder an den Ständerat.

«Ziel ist stets, dass Verfahren für Immobilieneigentümer vereinfacht oder zumindest nicht erschwert werden.»