Vorsorgen

Neues Erbrecht: Diese Sätze im Testament können heikel sein

Vorsorgen Einige Passagen in Testamenten und Erbverträgen sind problematisch, wenn das revidierte Erbrecht in Kraft tritt. So beugen Sie Streit bei der Erbteilung vor.

von Renato Sauter

Leiter Nachlassplanung beim VZ VermögensZentrum

Ab 1. Januar 2023 gilt das neue Erbrecht. Eine der wichtigsten Änderungen: Der Pflichtteil der Nachkommen wird kleiner, jener der Eltern fällt ganz weg. Erblasser können also über einen grösseren Teil des Nachlasses frei verfügen und etwa den Ehe- oder Lebenspartner sowie Dritte stärker begünstigen. Und für Unternehmerinnen und Unternehmer wird es einfacher, ihre Firma zu vererben.

Testamente und Erbverträge bleiben zwar gültig. Einige gebräuchliche Formulierungen können unter dem revidierten Erbrecht aber Fragen aufwerfen. Im schlimmsten Fall wird das Erbe nicht so aufgeteilt, wie es sich der Erblasser gewünscht hatte. Das zeigen die folgenden drei Beispiele:

Testament Beispiel 1

«Meinen Sohn Adrian setze ich auf den Pflichtteil. Die frei verfügbare Quote erhält mein Mann.»

Formulierungen wie diese sind häufig. Sie bleiben auch nach der Erbrechtsrevision gültig und eindeutig. Die Aufteilung ändert sich aber: Ab 2023 erhält der Sohn weniger, der Ehemann mehr. Denn mit der Revision reduzieren sich die Pflichtteile der Kinder von 3/8 auf 1/4, die frei verfügbare Quote steigt von 3/8 auf 1/2 (siehe Spalte «nach der Revision» in der Grafik in der Bildgalerie oben). Dieses Beispiel ist unproblematisch und die Meistbegünstigung des Ehegatten wird immer noch erreicht.

Testament Beispiel 2

«Ich setze meine Tochter Verena auf den Pflichtteil von 3/8. Die freie Quote von 5/8 erhält mein Mann.»

Bei dieser Formulierung ist unklar, ob das neue oder das alte Gesetz gelten soll. Das kann unterschiedlich ausgelegt werden: Soll die Tochter 3 / 8 bekommen? Oder, was mit dem revidierten Erbrecht möglich ist, nur den Pflichtteil von 1 / 4? Gehen 5 / 8 oder 3 / 4 an den Ehemann? Die Erblasserin sollte diese Passage in ihrem Testament überarbeiten, damit ihre Absicht wieder klar daraus hervorgeht.

Testament Beispiel 3

«Mein Sohn Martin erhält 3 / 8 meines Nachlasses, meine Frau 5 / 8.»

Grundsätzlich sind diese Quoten auch unter dem neuen Erbrecht gültig. Allerdings: Sie können ein Hinweis darauf sein, dass der Erblasser seinen Sohn Martin auf den Pflichtteil setzen wollte – klar ist das aber nicht. Auch hier sollte der Erblasser Klarheit schaffen und die Formulierung im Testament anpassen.

Warten Sie nicht, bis das revidierte Erbrecht in Kraft tritt, sondern nutzen Sie die Zeit bis dahin: Überprüfen Sie mit einer Fachperson, ob auch Ihr Testament oder Erbvertrag angepasst werden sollte. Möglicherweise müssen Sie Ihre Anordnungen neu aufsetzen, damit Ihr Wille auch in Zukunft unmissverständlich gilt.

Ab 1. Januar 2023 gilt das neue Erbrecht: Der Pflichtteil der Nachkommen wird kleiner, jener der Eltern fällt ganz weg.