Meier meint

Nachrichten

von Markus Meier

Direktor HEV Schweiz

In Zeiten vor dem Internet (ja, die gab es wirklich, und das ist noch gar nicht so lange her – und wir lebten trotzdem …) waren Nachrichtensendungen wichtige Fixpunkte beim täglichen Radio- und Fernsehkonsum. Mittags «um halb eins» schien in den Schweizer Küchen und Stuben jeweils die Zeit stillzustehen, und es hatte absolute Ruhe zu herrschen. Der «Nabel der Welt» war in diesem Moment das Rundfunkempfangsgerät (lange Zeit ein «Röhrenapparat»), eingestellt auf Mittelwelle, auf den«Landessender Beromünster». Die letzten Sekunden vor dem Beginn der Mittagsnachrichten waren countdownmässig von einem Piepton begleitet. Und dann wurde die Schweiz offiziell über die wesentlichen Neuigkeiten informiert.

Der Landessender begann am11. Juni 1931 zu senden. «Radio Beromünster galt als Synonym für Unabhängigkeit, Seriosität und nationalen Zusammenhalt. Ein Garant für zuverlässige, aber immer auch etwas lehrmeisterhafte Informationen. Die Redaktion bemühte sich um die grösstmögliche Qualität und Vielfalt.» (Sie liegen richtig, diesen Text habe ich im Internet gefunden.) Zu einem besonderen Auftritt kam Radio Beromünster übrigens nochmals im Jahr 1987. Beim grossen Unwetter in jenem Jahr im Urnerland fielen dort die UKW-Sender aus. Das Regionaljournal von Beromünster auf Mittelwelle hingegen war problemlos zu empfangen. Am 31. Dezember 2008 wurde Beromünster dann definitiv abgeschaltet.

Heute hören und schauen wir nicht mehr Nachrichten, sondern wir konsumieren News. In allen Medien, auf allen Kanälen, während 24 Stunden, an 365 Tagen. Unter dem Strich wohl wenig Wesentliches, dafür umso mehr Unwesentliches. Zweifellos besser geworden ist die Technik, was man von den News-Inhalten und deren Qualität hingegen nicht immer behaupten kann. Und die dabei vielfach mitveröffentlichte Meinung ist nicht immer die öffentliche Meinung.

Als mit Pflichtgebühren finanzierter öffentlich-rechtlicher Sender hat diesbezüglich das Schweizer Radio und Fernsehen SRF klare gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Zentrale Vorgaben sind die Ausgewogenheit und das Sachgerechtigkeitsgebot. Letzteres beurteilte der HEV beim Beitrag über das schweizerische Mietrecht und den Wohnungsmarkt in der «Tagesschau» vom 16. März 2022 als klar verletzt. Der Verband reichte deshalb eine entsprechende Beanstandung bei der SRG-Ombudsstelle ein. Inwischen hat diese die Beanstandung vollumfänglich gutgeheissen. Lesen Sie mehr dazu auf Seite 11 in dieser Ausgabe.

«Die veröffentlichte Meinung ist nicht immer die öffentliche Meinung»