Bundespolitik

Governance-Strukturen statt Insellösung Schweiz

von aNR Hans Egloff

Präsident HEV Schweiz

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Das Parlament hat am 1. Oktober 2021 diverse Änderungen zum Energiegesetz vom 30. September 2016 beschlossen. Die Gesetzesänderungen bedingen auch Änderungen von fünf Verordnungen im Energiebereich, deren Revisionen sich im Vernehmlassungsprozess befinden. Der HEV Schweiz unterstützt die Umsetzung der Änderung des Energiegesetzes auf Verordnungsstufe mit Inkrafttreten Anfang 2023 prinzipiell. Die über die EU-Richtlinien hinausgehenden Änderungen der Energieeffizienzverordnung gilt es aber klar abzulehnen.

ZEV: Vorschlag des HEVfindet als Kompromiss Einzug

Die Öffnung, einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) über mehrere Grundstücke erschliessen zu können, genauso wie die Einführung einer Pauschale für die Kostenabrechnung des Solarstromtarifs ist zu begrüssen. Diese Lösung beruht auf einem Vorschlag des HEV Schweiz und Swissolar vom Herbst 2018, wenn auch mit einer Pauschale von 80 % statt der vorgeschlagenen 90 % des externen Stromprodukts. Angesichts nicht zu erwartender sinkender Stromtarife ist der HEV Schweiz kompromissbereit und mit der 80-Prozent-Pauschale einverstanden.

Einmalvergütung für PV-Anlagen

Es ist nachvollziehbar, dass Betreiber von PV-Anlagen nach Bezug von Einmalvergütungen nicht kostenneutral in den Eigenverbrauch wechseln können. Die vorgeschlagene Verpflichtung, die PV-Anlage während 15 Jahren ab Inbetriebnahme zu betreiben, ist jedoch schwierig, da Verpflichtungen bei Eigentumswechsel überschrieben werden müssen. Eine Rückerstattung der Einmalvergütung pro rata temporis müsste folglich möglich sein.Der Wegfall des Grundbeitrags und der Ausbau der Leistungskomponente in der Einmalvergütung schaffen einen sinnvollen Anreiz ohne Schmälerung der Vergütungsleistung. Der neu klar definierte Umgang mit Deckungsdifferenzen der Netzwerkbetreiber und die geringere Verzinsung mittels Fremdkapitalkostensatz für Grundversorgung und Netzkosten entlasten Bezüger und Betreiber.

EnV – Nein zur teuren Insellösung

Die einzelnen Verschärfungen in der Energieeffizienzverordnung leisten einen mittel- und langfristigen Beitrag zur Versorgungssicherheit mit Strom und führen über die Lebenszykluskosten gerechnet zu tieferen Ausgaben für Nutzer. Die Verschärfung der Gerätevorschriften gegenüber den EU-Richtlinien übersteuert aber teilweise die Hoheit der Kantone in der Energiegesetzgebung und schafft für die Schweiz eine unnötig komplizierte und teure Insellösung.

Energiewende – Fliessprozess Klimaschutz

Geopolitisch verstärkt die Energiewende die Verschiebung von klassischer Sicherheitspolitik und geografischen Einflusssphären hin zur Beherrschung von Fliessprozessen aus Gütern, Wissen, Kapital und Informationen.

Für das nötige Zusammenspielverschiedener Governance-Strukturen braucht es EU-kompatible Marktmechanismen, mit denen sich Staaten, Regionen, Sektoren und Technologien einfach koordinieren lassen. Konflikte zwischen einzelnen Instrumenten müssen aufgelöst und Pendantsnationaler und europäischer Vorschriften aufeinander abgestimmt werden. Die Energiewende schreit förmlichnach globalem Denken und Handeln sowie kompatiblen, unkomplizierten Lösungen.

«Die Energiewende schreit förmlich nach globalem Denken und Handeln sowie kompatiblen, unkomplizierten Lösungen.»