Bundespolitik

Forderung nach Corona-Zwangsstundung: nicht schon wieder!

von aNR Hans Egloff

Präsident HEV Schweiz

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Im Mai 2021 reichte der Grosse Rat des Kantons Genf den Vorstoss «Für eine Verlängerung der Frist bei Zahlungsrückständen der Mieterin oder des Mieters» ein.

Gefordert wird, was im Parlament bereits mehrfach diskutiert und verworfen wurde: Die Zahlungsfrist von Mietern soll auf mindestens 90 Tage ausgeweitet werden, wenn diese aufgrund von behördlich angeordneten Massnahmen zur Pandemiebekämpfung mit der Zahlung der Mietzinse in Verzug geraten. Die Begründung ist dabei vielfältig. Angeführt werden die direkten und indirekten Auswirkungen der Massnahmen zur Pandemiebekämpfung, die angeblichen Zahlungsschwierigkeiten zahlreicher Mieter, der sowieso viel zu geringe Schutz der Mieter und zu guter Letzt die generelle Wohnungskrise im Kanton Genf.

Per Notrecht befristet

Mittlerweile sind über 2 Jahre vergangen, in denen die behördlichen Massnahmen mal mehr, mal weniger stark unseren Alltag bestimmten. Eine Zwangsstundung zulasten der Vermieter, wie sie der Vorstoss jetzt erneut fordert, war vom Bundesrat zu Beginn der Pandemie per Notrecht und befristet vom 27. März bis zum 31. Mai 2020 in Kraft gesetzt worden. Bereits in der Sondersession 2020 wurde dieser ausserordentliche Eingriff ins Privatrecht aufgrund der fehlenden Wirkung im Parlament ausdrücklich abgelehnt und aufgehoben. Auch anlässlich der Beratungen des Covid-19-Gesetzes im Frühjahr 2021 wurde eine solche Zahlungsfristverlängerung für Mieter und Pächter im Parlament erneut ausdrücklich verworfen. Der HEV Schweiz hatte sich anlässlich der Beratungen bereits vehement gegen den Angriff auf die Vermieter eingesetzt. Die Forderungen der Genfer Initiative gehen nun sogar noch bedeutend weiter, indem die Zwangsstundung auf alle Mietverhältnisse angewendet werden soll.

Eingriff lässt sich nicht rechtfertigen

Ein solch krasser Eingriff in abgeschlossene Mietverträge lässt sich nicht rechtfertigen. In einer Vielzahl von Mietverhältnissen gab es bilaterale Einigungen zwischen den Parteien, weiter flossen vonseiten des Bundes, der Kantone sowie der Gemeinden enorme finanzielle Hilfen in Form von Unterstützungs- und Härtefallgeldern, Kurzarbeits-Entschädigungen und Corona-Erwerbsersatz für betroffene Mieter.

Eine solche Forderung des Kantons Genf stellt daher mittlerweile in der Praxis kein Bedürfnis mehr dar. Ich bin sehr froh, dass die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen das Begehren im Januar 2022 ablehnte und nun auch der Ständerat in der Frühjahrsession 2022 dem Anliegen eine Absage erteilt hat.

Es bleibt nun zu hoffen, dass auch der Nationalrat seiner Linie treu bleibt und der Forderung nach Zwangsstundungen erneut eine Absage erteilt. Möge das Thema dann ein für alle Mal erledigt sein!

«Es bleibt zu hoffen, dass der Nationalrat der Forderung nach Zwangsstundungen erneut eine Absage erteilt.»