Bundespolitik

Es braucht Sanierungen und Ersatzneubauten

von aNR Hans Egloff

Präsident HEV Schweiz

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Der Präsident des Mieterverbandes Deutschschweiz (MVD), Balthasar Glättli, wollte den Bundesrat mittels Postulat dazu beauftragen, Massnahmen zu prüfen, die den Klimaschutz im Gebäudebereich unter Berücksichtigung der Klima-Gesamtbilanz vorantreiben. Dadurch sollte die höhere Sanierungsquote von Gebäuden forciert und gleichzeitig die Förderung von Ersatzneubauten gestoppt werden.

Doch wenn es mit der energetischen Verbesserung des Gebäudeparks in der Schweiz wirksam vorwärtsgehen soll, lässt sich das bei Altbauten nicht immer durch «Pflästerlimassnahmen» zweckmässig erreichen. Der Entscheid zwischen Sanierung oder Ersatzneubau kann nicht nur aufgrund der Gesamtenergiebilanz gefällt werden, auch dann nicht, wenn die graue Energie mitberücksichtigt wird:

Bei alten, schlechten Bausubstanzen, die nur mit grossem Aufwand zu erhalten sind, ist es meist sinnvoller, einen umfassenden Neubau zu planen. Insbesondere Altbauten, die von Holzbalkendecken getragen werden, weisen sehr schlechte Schalldämmwerte auf. Punktuelle Verbesserungsmassnahmen sind sehr aufwändig und führen dennoch nicht zu befriedigenden Resultaten.

Wenn grosse Tragwände aufgrund einer ungünstiger Raumaufteilung verschoben werden müssen, weil sie nicht den heutigen Bedürfnissen entsprechen, ist eine Sanierung in bewohntem Zustand unrealistisch. Ein Ersatzneubau ist in solchen Fällen ökonomisch und ökologisch der einzige Weg. Dies erst recht, wenn die Statik komplett verändert werden muss.

Ebenfalls wirken Ersatzneubauten gegen einen Verlust grosser Ausnutzungsreserven auf dem Grundstück, die mit der gegebenen Gebäudeform nicht ausgenutzt werden könnten. Letztendlich garantieren auch Sanierungen nicht, dass Mieter während der Bauphase das Haus nicht verlassen müssen.

Entscheidung soll einzigbeim Eigentümer liegen

Weitere Parameter wie das Gebot der inneren Verdichtung und damit die Ausschöpfung von Ausnutzungsreserven, baulicher Zustand der Liegenschaft, Raumeinteilung, Schutzwürdigkeit, Ortsbild, Grenzabstände usw. beeinflussen den Entscheid massgeblich. Der Entscheid für oder gegen einen Ersatzneubau muss unter Berücksichtigung all dieser Parameter gefällt werden und soll einzig und allein beim Eigentümer liegen. Er trägt schliesslich auch die Investitionskosten und das finanzielle Risiko.

Der Vorstoss wurde verständlicherweise in der letztjährigen Herbstsession bekämpft und in der diesjährigen Frühjahressession vom Nationalrat versenkt.

«Der Entscheid zwischenSanierung oder Ersatzneubau kann nicht nur aufgrund der Gesamt-energiebilanz gefällt werden.»