Vorsorge

Die Rente früher oder später beziehen?

von Yvonne Raymann

Pensionierungsexpertin beim VZ VermögensZentrum

Die AHV ist flexibel bei der Auszahlung der Renten. Wer zum Beispiel vorzeitig in Pension gehen möchte, kann seine Rente schon ein oder zwei Jahre vor 64 bzw. 65 beziehen. Die Rente wird dann lebenslang gekürzt – um 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr.

Handkehrum: Wer länger berufstätig bleibt, kann seine Rente um bis zu fünf Jahre aufschieben. Bei einem Aufschub um drei Jahre erhöht sich die Rente zum Beispiel um 17,1 Prozent – auch das ein Leben lang.

Vorbezug oder Aufschub?

Viele Berufstätige fragen sich, ob sich ein Vorbezug oder Aufschub für sie lohnt. Das muss man von Fall zu Fall prüfen, denn die Antwort hängt in erster Linie von der Lebenserwartung ab. Eine Rolle spielt auch die finanzielle und steuerliche Situation.

Angenommen, ein Mann hört mit 63 statt mit 65 Jahren auf zu arbeiten: Seine Rente schrumpft dadurch um 13,6 Prozent. Wenn er Anrecht auf die Höchstrente hat, erhält er wegen des Vorbezuges nur 24 780 statt 28 680 Franken pro Jahr. Der Vorbezug zahlt sich aus, wenn der Mann relativ früh stirbt, zum Beispiel schon mit 70. Bis dahin bezieht er in diesem Fall Renten von insgesamt 173 460 Franken. Beim regulären Bezug ab 65 wären es nur 143 400 Franken (siehe Tabelle unten).

Bei rund 78 Jahren kippt die Rechnung: Ab diesem Alter ist die Summe aller AHV-Renten höher, wenn die Rente erst ab 65 ausbezahlt wurde. Die Lebenserwartung eines 65-jährigen Mannes liegt heute bei rund 85 Jahren. Der Vorbezug lohnt sich also vor allem, wenn man von einer deutlich tieferen Lebenserwartung ausgeht.

Auch folgende Punkte sind wichtig, um bei der AHV richtig zu entscheiden:

Wer die Rente aufschieben will, muss seine AHV-Zweigstelle informieren, und zwar spätestens ein Jahr, nachdem er das reguläre Pensionsalter erreicht hat. Wie lange der Aufschub dauern soll, muss man nicht sofort festlegen, und man kann ihn im ersten Jahr noch widerrufen.

Wer früher in Rente geht, zahlt weiterhin AHV-Beiträge: Frauen bis 64, Männer bis 65. Je nach Vermögen und Einkommen werden pro Person und Jahr Beiträge von 503 bis 25 150 Franken fällig.

Wer schrittweise aufhört oder nach der Pensionierung noch Teilzeit arbeitet, kann seine AHV-Beiträge unter Umständen senken und den nicht erwerbstätigen Ehepartner ganz oder teilweise von der Beitragspflicht befreien.

Ob sich ein Vorbezug oder Aufschub der Rente lohnt, hängt in erster Linie von der Lebenserwartung ab.

So viel Rente zahlt die AHV

Die Höhe der AHV-Rente hängt vor allem von den Beitragsjahren und dem durchschnittlichen Jahreseinkommen ab. 2022 beträgt die höchste Einzelrente 2390 Franken pro Monat. So viel erhält, wer pro Jahr durchschnittlich 86 040 Franken verdient und mindestens 44 Jahre in die AHV eingezahlt hat (Frauen: 43 Jahre). Die maximale AHV-Rente für Ehepaare beträgt 3585 Franken pro Monat.

Vorbezug, regulärer Bezug und Aufschub: AHV-Renten im Vergleich

Beispiel: Alleinstehender Mann, maximale AHV-Rente (Angaben in Franken)

 Vorbezug um 2 JahreRegulärer BezugAufschub um 3 Jahre

Rente pro Jahr:

24 780

28 680

33 585

Kürzung/Zuschlag:

–13,6 %

 

+17,1 %

 

 

 

 

Total Renten bis:

 

 

 

Alter 70

173 460

143 400

67 170

Alter 75

297 360

286 800

235 095

Alter 76

322 140

315 480

268 680

Alter 77

346 920

344 160

302 265

Alter 78

371 700

372 840

335 850

Alter 79

396 480

401 520

369 435

Alter 80

421 260

430 200

403 020

Alter 85

545 160

573 600

570 945

Alter 90

669 060

717 000

738 870

Alter 100

916 860

1 003 800

1 074 720

 

Quelle VZ VermögensZentrum