Bundespolitik

Die Landschaftsinitiative geht zu weit

von aNR Hans Egloff

Präsident HEV Schweiz

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Die Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)» will den Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet stärken sowie die Anzahl der Gebäude und die von ihnen beanspruchte Fläche im Nichtbaugebiet plafonieren. Es braucht jedoch keine neuen Vorgaben auf Verfassungsstufe. Bei Annahme der Volksinitiative würde die künftige Entwicklung der Schweiz stark behindert. Die Landschaftsinitiative sieht Grundsätze vor, mit denen der Neubau sowie die Änderung bestehender Bauten und Anlagen im Nichtbaugebiet beschränkt werden sollen. Jedoch wird die Umnutzung von landwirtschaftlichen Ökonomiebauten wie Maiensässe oder Rusticos zu Wohnzwecken bereits von der Zweitwohnungsinitiative massiv beschränkt. Auch dass keine wesentliche Vergrösserung bestehender nicht landwirtschaftlicher Gebäude mehr stattfinden könnte und ihr Ersatz durch Neubauten ausschliesslich bei Zerstörung durch höhere Gewalt genehmigt würde, brächte zu enge Eigentumsbeschränkungen – insbesondere auch für zweckmässige Anpassungen an heutige Gegebenheiten – und wäre mit erheblichen Werteinbussen für die betroffenen Eigentümer verbunden. Auch der Bundesrat hat dies erkannt und empfiehlt die Vorlage deshalb zur Ablehnung.

Revision des Raumplanungsgesetzes ist zielführender

Die Problematik der geltenden Regelung des Bauens ausserhalb der Bauzonen ist durch eine Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) anzugehen. Die Raumplanung soll den Kantonen die Rahmenbedingungen geben, um die künftigen Herausforderungen an den Raum ausserhalb der Bauzonen regional abgestimmt zu meistern. Die neuen Verfassungsvorgaben sind hierfür jedoch weder zielführend noch sachgerecht. Wichtig ist eine gestärkte Interessenabwägung von Landschaftsschutz und Nutzungsbedürfnissen. Der HEV Schweiz begrüsste daher bereits die Vorlage des Bundes-rates zur Revision des RPG, 2. Etappe. Ebenso hat sich der Verband in der Vernehmlassung grundsätzlich für den Vorschlag der UREK-S für einen Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative auf Basis vom RPG 2 ausgesprochen. Dieser lässt den Kantonen mehr Handlungsraum für regionale zeitgemässe Entwicklungen und gibt echte Anreize für Aufwertungen des Raumes und die Beseitigung brachliegender Bauten ausserhalb der Bauzone. Zudem wird die föderale Kompetenzordnung in der Raumplanung gestärkt.

«Eigentum würde weiter eingeschränkt»