Sicherheit

Brandschutzvorschriften in Treppenhäusern beachten!

Sicherheit Nachdem sich seit Jahresbeginn bereits mehrfach Brände in Mehrfamilienhäusern ereignet haben, macht die Beratungsstelle für Brandverhütung auf die wichtigsten Regeln in Treppenhäusern aufmerksam.

Dank der Brandschutzvorschriften verfügt die Schweiz über einen der weltweit höchsten Sicherheitsstandards im Brandschutz. Dabei ist zu beachten, dass es in der Verantwortung der Eigentümer und der Nutzer von Gebäuden liegt, die geltenden Vorschriften jederzeit einzuhalten. Im noch jungen Jahr 2022 sind bereits mehrere Brände in Mehrfamilienhäusern ausgebrochen. Aus diesem Grund weist die Beratungsstelle für Brandverhütung BFB auf die Wichtigkeit des Brandschutzes bei Fluchtwegen hin.

Treppenhäuser und Korridore frei lassen

Bei Bränden werden Hauseingänge, Treppenhäuser, Korridore und Vorplätze zu Fluchtwegen für die Bewohner. Für die Feuerwehr, Sanität oder Polizei wiederum sind sie Rettungswege. Daher ist es unerlässlich, dass diese Räume sicher und frei von brennbaren Materialien sind.

  • Hauseingänge, Treppenhäuser, Zwischenpodeste, Nischen, Stauräume unter Treppen, Korridore und Vorplätze sind jederzeit frei und sicher begehbar zu halten. Sie dürfen keinen anderen Zwecken dienen. Eine Wohnung darf nicht ins Treppenhaus erweitert werden.
  • Die Durchgangsbreite muss mindestens 1,20 m betragen und frei von Gegenständen bleiben.
  • Bei Mehrfamilienhäusern müssen Haupteingangstüren in Fluchtrichtung jederzeit ohne Schlüssel geöffnet werden können.
  • Gegenstände wie Kinderwagen, Velos, Möbel und Garderoben gehören nicht ins Treppenhaus.
  • Kein Lagern von brennbaren Materialien wie Altpapier, Brennholz oder Gasflaschen.
  • Nicht erlaubt sind zusätzliche Ausbauten, Decken- und Wandbekleidungen, Dekorationen, Bodenbeläge, grossflächige Bilder usw. aus brennbaren Materialien.
  • Löscheinrichtungen müssen jederzeit ungehindert benutzbar sein und gemäss Herstellerangaben periodisch gewartet werden.
  • Brandschutztüren müssen, wenn immer möglich, geschlossen sein. Ein Festbinden, Verkeilen oder Blockieren ist verboten.

Bei Missständen müssen Hauseigentümer bzw. die Hausverwaltung / Vermieter ihre Mieter dazu auffordern, die Missstände zu beseitigen. Hauseigentümer bzw. Vermieter haben dafür zu sorgen, dass die Sicherheit im Gebäude jederzeit gewährleistet ist. bfb-cipi.ch

Brandschutz: Infos & Merkblätter

Spezifische Information zu Treppenhäusern, Einstellhallen, Brandschutztüren und Kellern sowie entsprechende Merkblätter finden Sie unter: bfb-cipi.ch/brandschutz

Online-Wettbewerb: 3 x 2 Rauchwarnmelder mit Funkmodul zu gewinnen

Besuchen Sie die Website der Beratungstelle für Brandverhütung BFB unter bfb-cipi.ch/wettbewerb und nehmen Sie an der Verlosung von 3 x 2 Rauchwarnmeldern mit Funkmodul im Wert von je Fr. 197.– teil. Teilnahmeschluss ist der 30. April 2022. Unter allen Einsendungen werden drei Gewinner gezogen und schriftlich benachrichtigt. Die Teilnahme ist gratis und unverbindlich. Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Keine Barauszahlung der Wettbewerbspreise.

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